Sorgenfrei das Internet entdecken

Damit fängt eine neue alte Schwachsinnigkeit an, die einmal mehr vom Jugendmedienschutz ersonnen wurde. Man sollte meinen, sie hätten irgendwas gelernt, aber nein, es ist so schlimm wie anno 2011. Damals hatte ich noch versucht, ein wenig konstruktiv zu bleiben, aber wenn ich den koketten Fladen sehe, den der Jugenschutz Sachsen ins Internet geschissen und anschließend „Partizipation“ benannt hat, fällt mir das Konstruktive schwer. „Der Jugendschutz ist ein hochkomplexes Thema, welches keine einfachen Antworten zulässt“, so weit, so platt, und dann folgt mit „Damit junge Menschen trotzdem sorgenfrei das Internet entdecken können, sind wir auf Ihre Beiträge gespannt.“ schon alles, was man wissen muss, um die ganze Truppe als die Vollidioten zu erkennen, die sie offensichtlich sind. Danach wirds schlimmer.

Ich hab sehr großen Respekt vor Torsten, der es auf Hyperland schafft, da a) gelassen zu bleiben und b) sogar zu versuchen, den groben Schwachsinn in ansatzweise verständliche Gedanken zu formulieren.

„Wie sinnvoll ist eine Sendezeitbeschränkung im Internet? Müssen soziale Netzwerke ihre Dienste jugendfrei halten? Und: Sollen sich Jugendschützer auch um Extremismus im Netz kümmern? Mit diesen Fragen wendet sich die sächsische Staatskanzlei nun an die Bürger.“

übersetzt er, und ja, sowas könnte gemeint sein mit Fragen wie den folgenden:

Frage 1: „Ein Anbieter (z. B. der öffentlich-rechtliche Rundfunk) entscheidet sich hinsichtlich seiner Telemedienangebote dafür, den Jugendmedienschutz dadurch zu gewährleisten, dass er die altersgerechte Zeit für das Zugänglichmachen seines Angebots wählt. Ist ein Jugendschutzprogramm beim Nutzer heruntergeladen, würde es diese zeitgerecht zugänglich gemachten Angebote ohne weiteres nicht durchlassen, da sie nicht gekennzeichnet sind. Ist es möglich und erforderlich, staatsvertraglich sicherzustellen, dass kein zertifiziertes Jugendschutzprogramm die Nutzung zeitgesteuerter Angebote behindern oder erschweren darf? Ist es erforderlich, für Jugendschutzprogramme die Pflicht vorzugeben, „whitelists“ technisch zu unterstützen?“

Wenn ich Bürgerbeteiligung und Diskussion will, würde ich genau so fragen. Nicht.

Frage 3: „Ist die Vorgabe gleicher Altersstufen im Jugendschutzgesetz und im JMStV erforderlich oder zweckmäßig, um das Ziel der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen der Alterseinstufung zu erreichen?“

…zitiere ich an sich nur zum Beleg der These, dass die Spacken nicht mal in der Lage sind, einen einfachen Sachverhalt auf einfache Weise zu formulieren. Und die wollen das Netz verbindlich und verständlich regulieren?

alterskennzeichnung

Frage 8: „Sollte die Schlagkraft von jugendschutz.net und ähnlichen Stellen mit dem Ziel ausgebaut werden, dass diese auch durch eine intensivierte Zusammenarbeit mit anderen so gestärkt werden, dass ihre Tätigkeit noch prohibitiver auf potentielle Anbieter jugendgefährdender Inhalte wirkt?“

Was soll man dazu sagen? Schießen darf man ja nicht.

Frage 9: „Soll die Bekämpfung von Extremismus im Netz durch jugendschutz.net verstärkt werden?“

Extremismusdebatte nicht mitbekommen, und wie wollen sie das tun, und warum ausgerechnet im Netz? …aber dass der Jugendschutz in .de merkbefreit ist, wissen wir ja. Es ist so unerträglich blöde, ich habe den Verdacht, dass das Ziel darin besteht, denkende Menschen von der Beteiligung abzuhalten, einfach dadurch, dass sie den Schmerz beim Lesen nicht ertragen.

Man könnte ein paar Worte über das Netz und seine Struktur verlieren, über Medienkompetenz und Zensurinfrastrukturen, über die Abwägung von Interessen einer frei kommunizierenden politischen Öffentlichkeit, niedrigschwelliger Beteiligungsmöglichkeiten, Rechtssicherheit für Seitenbetreibern gegenüber einer falschen Suggestion von Sicherheit an Eltern, die glauben, Netzinhalte mit technischen Mitteln von ihren Kindern fernhalten zu können. Stattdessen liest man einen solchen Mist. Es tut mir leid, aber auf der Basis sehe ich keinerlei Sinn in einer Diskussion. Wenn das von anderen Diskutanten im Netz kommen würde, hätte ich gesagt, ich bin weder ihr Nachhilfelehrer noch ihr Sozialarbeiter und diskutiere nur unter der Bedingung mit offenkundigen Idioten, wenn ich dafür bezahlt werde.

Man darf eine restriktive Internetregulierung fordern, aber man muss sich dann die Mühe machen, a) Gründe und b) Umsetzbarkeit einigermaßen kompetent und überzeugend darzustellen. Man darf, ja, man soll sogar öffentliche Diskussion, Beteiligung, Stellungnahme einfordern, aber dann bitte a) selber das Thema begriffen haben und b) das Problem und die offenen fragen einigermaßen verständlich formulieren. Alles andere ist bestenfalls Inkompetenz, und dass die bei jugendschutz.net eben die Regel ist, muss man nicht alle drei Jahre wieder umfassend demonstrieren. Es ist bekannt, wirklich und zum Erbrechen.

Warnschild von Andre.

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One Response to Sorgenfrei das Internet entdecken

  1. mike sagt:

    Es ist so unerträglich blöde

    Meinten Sie: „perfide“?

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