…auf meine Fragen. Es wird wohl alles nicht so heiß gegessen wie gekocht. Vorläufig. Denn das
„…Lichtbild auf der KV-Karte stellt lediglich ein Angebot an Sie dar und ist keine Verpflichtung.“
Das bleibt aber nicht so, denn die
„…elektronische Karte, die schrittweise eingeführt wird, wird in jedem Fall eine Bildkarte sein. Das heißt, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Lichtbild erforderlich ist.“
Was auf dieser Karte gespeichert wird, bleibe aber einzig und allein mir überlassen, ob nun Medikation, Gesundheitszustand oder was auch immer.
Was ich mich nun frage: wenn tatsächlich die Behandlungs- und Medikationsdetails nur mit meinem Einverständnis (und damit wohl nie) auf der Karte landen, soll mir das recht sein. *Die* würden zugegebenermaßen einen echten Mehrwehrt – als quasi digitale Krankenakte – bieten, der mir, vergisst man die in meinen Augen überwiegenden Sicherheitsaspekte, einleuchten würde.
Dass ich bei meiner Medikation „einzig und allein“ selber bestimmen kann, was auf der Karte landet und was nicht, obgleich das für den behandelnden Arzt möglicherweise von Vorteil wäre, dass mir aber beim Passbild, das angesichts der Ausweispflicht nun unnötig wie ein Kropf ist, diese Wahl nicht gelassen wird…. kann mir das jemand erklären?
Ich seh schon… ich muss zurückmailen.
3 Responses to Krankenkassenkarte mit Bild, ein wenig Antworten…