…las ich heute in einer Todesanzeige in der taz, dort eingestellt von einigen ehemaligen RAF-Aktivisten. Ich hab von seinen Aktivitäten als RAF-Anwalt wenig gelesen, mir ist er vor allem als Herzstück meiner RAF-Bibliothek ein Begriff, denn mit „Stammheim. Der Prozeß gegen die Rote Armee Fraktion. Die notwendige Korrektur der herrschenden Meinung.“ und der Dokumentation „das info“ – die gesammelten Knast-Kassiber der ersten Generation der RAF – hat er die meiner Ansicht nach wichtigsten Titel zum Thema verfasst.
Beide Texte kann ich auch heute noch uneingeschränkt empfehlen, und wer den baader-Meinhof-Komplex noch immer für eine journalistische Meisterleistung hält, sollte sich zumindest „Stammheim“ antun. Ich denke, es gibt kaum Texte, die so das Denken und die Geschichte der damaligen Zeit rüberbringen.
Dellwo und andere beschreiben Bakker Schut als jemanden, der sich für die Gefangenen, gegen die (heute gern geleugnete) Isolationsfolter und unmenschlichen Haftbedingungen der RAF-Gefangenen einsetzte. Aus meiner Warte war er vor allem ein präziser Beobachter, von dessen Objektivität sich einige der heutigen selbsternannten RAF-Experten und -Kritiker ne Scheibe abschneiden könnten. Ich halte seine Prozessbeschreibung für ein hervorragendes Dokument der Zeitgeschichte und kann nur meinen Hut ziehen vor seiner Courage, „das info“ unkommentiert und in seiner Gesamtheit zu publizieren, damit sich jeder sein Bild machen kann, wie die Gefangenen tickten. ’87, btw, heute heissts ja gern mal, dass das noch nie gross veröffentlicht wurde. Aber die aktuelle RAF-Debatte ist eh fürn Arsch.
Machs gut, Pieter. Ich kann mich nur für zwei Bücher bei dir bedanken, aber für die tu ichs aus vollem Herzen.
Online-Texte von Pieter Bakker Schut bei uns:
1. Auszug aus dem Stammheim-Buch zu den Staatsschutzsenaten und -kammern bei BGH, Oberlandes- und Landgerichten
2. Auszug aus dem Stammheim-Buch zu den Abbhörmaßnahmen im Stammheimer Knast
3. Beitrag zum Strafverteidigertag 1987
4. Auszug aus dem Stammheim-Buch zur Frage, warum die RAF als „Kriminelle Vereinigung“ behandelt und nicht wegen Hochverrats angeklagt wurde