Es begab sich am 1.11., dass ich von Wuppertal nach Kirchheim musste, mit der Bahn und meiner BahnCard 25 fuhr und mit vertretbarer Verspätung ankam. Nur fiel an diesem Tag die Bahn-Navigator-Infrastruktur komplett aus, was dazu führte, dass ich bei einer Kontrolle mangels Loginmöglichkeit keine Bahncard herzeigen konnte. An sich ging ich davon aus, das kläre sich ob der Umstände schnell, aber Oh Boy, man kann schon falsch liegen. tl;dr, zwei Monate und einige Mails später stehen wir an einem Punkt, an dem die Bahn zwar keine Fahrpreisnacherhebung, aber eine Bearbeitungsgebühr von mir will und inzwischen vergessen hat, dass an besagtem ersten November ihre digitale Infrastruktur im Teich lag, aber eins nach dem anderen, ich bemüh mich um Unterhaltsamkeit.
Wenn man keine Bahncard vorzeigen kann, ist erstmal Latte, wer dran schuld ist: man kriegt einen Zettel mit Daten zur Fahrpreisnacherhebung, strengen Ermahnungen und einem Verweis auf db-fn.de, wo man bequem zahlen und nicht ganz so bequem kommunizieren kann, aber es geht. Die Akteure dort scheinen mit dem Rest der Bahn nichts zu tun zu haben und es war wahrscheinlich ein hellsichtiger Moment meinerseits, direkt nebenbei auch via Bahn.de-Kontaktformular auf die Störung des Navigators und die draus resultierende Nacherhebung hinzuweisen und um Auskunft zum Prozedere zu bitten. Ich erhielt eine freundliche Antwort mit der Bestätigung des besagten bundesweiten Ausfalls.
Tja, schön, denn das konnte ich direkt zur ersten Kontaktaufnahme auf db-fn mitschicken und sparte mir bereits einen Loop, da man dort offenbar von allen anderen digitalen Prozessen der Bahn abgeschnitten ist. Man entschuldigte sich für die technische Störung, riet zum Mitnehmen der Plastikkarte und forderte ein Foto der BahnCard an. Ich schickte ein Foto der BahnCard hinterher und dann wurde es spaßig. Auf die Fahrpreisnacherhebung wurde angesichts der technischen Störung nämlich verzichtet, die *Bearbeitungsgebühr* werde aber trotzdem fällig. Kein Scherz, ich zitiere wörtlich:
„Ihre Unterlagen haben wir geprüft.
Wir reduzieren unsere Forderung auf die Bearbeitungsgebühr. Zahlen Sie bitte 7,00 Euro bis 02.02.2024.“
Kurz war ich sauer, dann musste ich irgendwie sehr lachen und bezog mich auf ihre Antwort folgendermaßen: Weiterlesen